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Drohne auspacken und abheben: Auch wenn der Erwerb der beliebten ferngesteuerten Multicopter, Quadrocopter oder Hexacopter mittlerweile auch für Privatpersonen durchaus erschwinglich ist – so einfach geht es nicht. Immerhin handelt es sich bei Drohnen um Luftfahrzeuge, die mehrere Kilometer hochsteigen können. Nicht nur in der Nähe von Flughäfen gibt es daher teils strenge Auflagen, wann und wo Drohnen fliegen dürfen.
Drohnen fliegen: Hier brauchen Sie eine Aufstiegsgenehmigung
Selbst kleine Drohnen können zu gefährlichen Objekten werden, wenn sie in den Luftraum von Flughäfen eindringen. So kam es in jüngster Zeit immer wieder zu Beinahe-Kollisionen mit Passagiermaschinen. Geraten die ferngesteuerten Flugroboter in das Triebwerk, können sie dort großen Schaden anrichten und das Flugzeug im schlimmsten Fall in Brand setzen. Dass Piloten die unbemannten Fluggeräte auf dem Radar nicht erkennen können, macht die Situation umso gefährlicher. Daher gilt in den 16 sogenannten Kontrollzonen, die von der Deutschen Flugsicherung (dfs) betreut werden, für Drohnen Flugverbot – es sei denn, es liegt eine ausdrückliche Fluggenehmigung vor. Welche Regionen in Deutschland betroffen sind, sehen Sie auf unserer Karte.
in Deutschland
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Welche Drohnen wo und wie hoch fliegen dürfen
Wann und wo Drohnen fliegen dürfen (außerhalb der allgemeinen und temporären Flugverbotszonen), hängt zunächst davon ab, ob es sich um ein Flugmodell oder ein unbenanntes Luftfahrtsystem handelt.
- Als Flugmodell stuft der Gesetzgeber Drohnen ein, die weniger als fünf Kilogramm wiegen und einem nicht-gewerblichen Zweck dienen. Sie unterliegen weniger strikten Auflagen. Flugmodelle dürfen maximal 30 Meter hochfliegen – vorausgesetzt die Sichtverhältnisse sind so gut, dass der Hobbypilot die Drohne jederzeit im Auge behalten kann.
- Von einem unbemannten Luftfahrtsystem ist laut Luftverkehrsordnung (LuftVO) dann die Rede, wenn die Drohne zu Zwecken eingesetzt wird, die über das private Sport- und Freizeitvergnügen hinausgehen. Für unbemannte Luftfahrtsysteme ist grundsätzlich immer eine Aufstiegserlaubnis der örtlichen Luftfahrtbehörde nötig. Diese gilt für eine maximale Flughöhe von 50 Metern. Auch hier muss der Steuerer seine Drohne in Sichtweite behalten können.
Die Aufstiegserlaubnis wird immer nur für einzelne Flüge oder für einen befristeten Zeitraum erteilt und unterliegt bestimmten Bedingungen, die sich von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. In der Regel müssen Sie Ihre persönliche Eignung nachweisen, um eine Drohne fliegen zu dürfen, die in die Kategorie der unbemannten Luftfahrtsysteme fallen. Zudem müssen Sie die notwendige Haftpflichtversicherung bzw. Zusatzversicherung nachweisen.
Wo für Drohnen absolutes Flugverbot gilt
In folgenden Gebieten bzw. bei folgenden Ereignissen, dürfen Drohnen überhaupt nicht fliegen:
- im Umkreis von 1,5 Kilometern um einen Flughafen
- über Menschenmengen
- über Militäranlagen
- über Atomkraftwerken
- über Krankenhäusern
in Bereichen, die die Privatsphäre anderer Menschen tangieren (mehr dazu lesen Sie unter Diese Drohnen-Gesetze sollten Sie kennen).
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